AGB & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für SaaS- Angebot „Mossaino“

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen von Mossaino GmbH, Werrablick 1, 36269 Philippsthal (nachfolgend „Mossaino“), die im Rahmen von Software as a service (nachfolgend „SaaS“) über das Internet zur Verfügung gestellt werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

(2) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind vorrangig Unternehmer. Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Mossaino in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (nachfolgend Kunde)

§ 2 Vertragsgegenstand SaaS Dienste

Vertragsgegenstand ist die
(1) Überlassung der Software „Mossaino“ (nachfolgend als „Software“ bezeichnet) von Mossaino zur Nutzung über das Internet

und

(2) Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von und durch Mossaino
zum Betrieb der Software entsprechend des jeweiligen Angebots von Mossaino.

(3) Für „Light User“ ist die Registrierung und Nutzung der Software mit eingeschränktem Funktionsumfang kostenlos.

(4) „Pro User“ nutzen den vollen Funktionsumfang der Software kostenpflichtig. Es gelten die vorliegenden AGB (für Pro und Lightuser) uneingeschränkt.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) Die Software wird dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung gestellt. Hierfür richtet Mossaino die Software auf einem Server von Mossaino ein. Dieser ist für den Kunden über das Internet erreichbar.

(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Funktionsbeschreibung auf der Website von Mossaino unter mossaino.de zu finden ist.

(3) Übergabepunkt für die Software ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Mossaino.

(4) Mossaino entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

§ 4 Einräumung von Speicherplatz

(1) Zur Speicherung seiner Daten erhält der Kunden einen mengenmäßig definierten Speicherplatz auf einem Server von Mossaino. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von 20 Gb, die in dem jeweiligen Angebot festgehalten ist, ablegen. Reicht der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr aus, wird Mossaino den Kunden hierüber benachrichtigen. Der Kunde kann, vorbehaltlich bestehender Verfügbarkeit, entsprechende Kontingente nachbestellen.

(2) Mossaino trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

(3) Mossaino wird geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Mossaino tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Der Kunde verpflichtet sich, von allen Dateien, die er im Wege des Upload in die Software überträgt eine Sicherungskopie auf seinen lokalen Systemen vorzuhalten.

§ 5 Support

(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot von Mossaino.

(2) Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste wird Mossaino innerhalb der auf der Web-Site mossaino.de veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder per E-Mail beantworten.

§ 6 Zugänge

Der Kunde erhält von Mossaino nach Bestätigung des Angebots einen Aktivierungslink, unter dem er sich registrieren und seine Zugangsdaten (Nutzername und Passwort) festlegen kann.

§ 7 Nutzungsrechte an der Software

(1) Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf die Software über das Internet zuzugreifen. Dieses Recht beinhaltet die Benutzung der von Mossaino zur Verfügung gestellten Dienste, gemäß dieser Vereinbarung, mit einem gängigen Internetbrowser.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über die nach Maßgabe dieser Bedingungen erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(3) Der Kunde räumt Mossaino die zur Durchführung des Vertrages notwendigen Rechte ein, die er im Zusammenhang mit der Nutzung der Software auf den gemäß § 4 eingeräumten Speicherplatz überträgt. Der Kunde ist Alleinberechtigter an diesen Daten und kann jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens Mossaino besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Geplante und angekündigte Wartungsarbeiten gelten nicht als Ausfallzeiten. Mossaino wird sich bemühen, Wartungsarbeiten mindestens 7 Tage vor deren Beginn anzukündigen.

(3) Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach § 2 dieses Vertrags beträgt 98% im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.

§ 9 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Serverspeicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.

(3) Unbeschadet der Verpflichtung von Mossaino zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(5) Der Kunde wird für die erstmalige Nutzung der SaaS-Dienste selbst Zugangsdaten anlegen, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt hiermit Mossaino das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Dies gilt jedoch nur insoweit, als die Funktionalität der Software dies erfordert, insbesondere für die Übertragung von Daten durch ihn zuvor autorisierte Benutzer (Light User und ProUser).

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, den gemäß § 4 eingeräumten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

§ 10 Vergütung

(1) Für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes verpflichtet sich der Kunde, das im Angebot vereinbarte Entgelt im Voraus bis spätestens zum 5. Werktag eines Monats auf das von Mossaino genannte Konto zu bezahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste des Anbieters.

(2) Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Bei einer Erweiterung der Funktionalität oder zum Ausgleich von Inflation oder gestiegenen Betriebskosten ist Mossaino berechtigt, die Vergütung anzupassen. Diese Anpassung wird dem Kunden wenigstens 2 Wochen vorher in Textform angekündigt. Soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen der Anpassung widerspricht, gilt diese als akzeptiert. Auf das Widerspruchsrecht wird der Kunde nochmals gesondert hingwiesen.

§ 11 Mängelhaftung/Haftung

(1) Mossaino haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.

(2) Im Übrigen haftet Mossaino nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet Mossaino unbeschränkt.

(4) Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(5) Mossaino haftet nicht für Inhalte, die der Anbieter im Zusammenhang mit seinem Onlineshop verwendet. Hierbei handelt es sich insbesondere um Texte, Bilder, Videodateien und Audiodateien. Nimmt ein Dritter Mossaino wegen der Verletzung von Schutzrechten diesbezüglich in Anspruch, so stellt der Kunde Mossaino von allen Ansprüchen frei.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Mossaino ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände. Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag beginnt nach erfolgreicher Registrierung des Kunden und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden.

(2) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wiederholt gegen vertragswesentliche Pflichten aus diesem Vertrag trotz Abmahnung verstößt, eine Partei im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine deliktische Handlung begeht, eine der Parteien den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt, und der Weiterbetrieb nicht durch einen unmittelbaren Rechtsnachfolger gesichert ist.

(3) Die Kündigung hat in Textform (z.B. per E-Mail, Online-Formular) zu erfolgen.

(4) Mit der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, enden die vertraglichen Nutzungsbefugnisse des Kunden.

§ 14 Datenschutz/Geheimhaltung

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Mossaino von Ansprüchen Dritter frei.

§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand Pforzheim.

§ 16 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

Stand: 06/2018

 

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